Vereine, Institutionen und Körperschaften:
Laut unseren Vorstellungen soll und wird es bei Vereinen, Institutionen und Körperschaften, egal ob Sportvereine, kulturelle Vereine, Jagdwesen, Feuerwehren usw. zu keinen Veränderungen oder gar zu Zusammenlegungen kommen!
Dies alles soll und wird bei einer Gemeindezusammenlegung so bleiben wie bisher. Damit wird auch die bestehende regionale Struktur bewahrt und beibehalten. Daher kann man auch von keinem Identitätsverlust und keiner Schmälerung der ehrenamtlichen Tätigkeiten sprechen.
Von einer „Eingemeindung“ kann keine Rede sein.
Es würde sich um einen freiwilligen Zusammenschluss der 4 Gemeinden handeln, bei dem es keine Gewinner und Verlierer gibt. Gewinner kann nur die zusammengelegte Gemeinde sein.
Positive finanzielle Auswirkung in Euro:
Nach längerem Warten und Interventionen haben wir nun vom Amte der o.ö. Landesregierung die entsprechenden Daten (jedoch ohne Einsparung bei den Ausgaben „Politik“) schriftlich erhalten:
1.029.00,00 Erhöhung Ertragsanteile
-12.000,00 Einbahltung höheres Pflegegeld
-100.000,00 höheres Krankenanstaltenbeitrag
-284.000,00 höhere SHV Umlage
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633.000,00 SUMME
50.000,00 Vorweganteil Gemeindefusionierung*
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683.000,00
150.000,00 gesch. Einsparung bei Ausgaben "Politik"**
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833.000,00 jährlicher finanzieller Vorteil
Dieser jährliche finanzielle Gewinn ist gewaltig und wir glauben,
dass man auf diesen einfach nicht verzichten kann und darf.
Mit diesem Geld, können auf Dauer viele kommunale Vorhaben
verwirklicht und die Infrastruktur des Mondseelandes nachhaltig
verbessert werden.
*wird 4 Jahre gewährt
** Anmerkung: Die Summe Einsparung bei Ausgaben „Politik“ (Entschädigung für Bürgermeister, Vizebürgermeister und Fraktionsobmänner, Sitzungsgeld Gemeinderat, Gemeindevorstand und Ausschüsse)
wurde von uns mit ca.150.000,--€ eingeschätzt, da aus uns unerklärlichen Gründen diese Berechnung trotz Anfrage nicht schriftlich mit den anderen Daten vom Amt der o.ö. Landesregierung bekannt
gegeben wurde. Hier haben wir bereits interveniert und um umgehende Antwort gebeten.
Gemeinderat, Gemeindevorstand und Bürgermeister:
Derzeit haben die 4 Gemeinden:
Der Gemeinderat einer zusammengelegten Gemeinde würde aus insgesamt
37 Gemeinderatsmitgliedern und der Gemeindevorstand aus
9 Gemeindevorstandsmitgliedern bestehen.
Der Bürgermeister würde dann wahrscheinlich als „hauptberuflicher Bürgermeister“*
tätig sein, zumal die Gesamteinwohnerzahl der zusammengelegten Gemeinde über
10.000 Einwohner ist.
*Bei einem Bürgermeister der zusammengelegten Gemeinde stellen wir uns eine Person (weiblich oder männlich) vor, wobei für uns die politische Orientierung und die Herkunft aus einer der 4 Gemeinden keine Rolle spielt.
Vorteil auf Tourismusebene:
Auch wenn seit 2004 ein Tourismusverband über 7 Gemeinden des MondSeeLandes besteht, wird hier strikt nach Gemeindegrenzen vorgegangen. Dies berifft unter anderem die Vergabe von Förderungen, bei tourismuspolitischen Entscheidungen, bei Betriebsansiedelungen oder Hilfe bei Infrastrukturprojekten, Investitionen durch das Land OÖ, etc. Es zählt grundsätzlich die Anzahl der Nächtigungen/Gemeinde mehr als die Anzahl der Nächtigungen/Tourismusverband.
Nimmt man die vier Gemeinden zusammen, so wäre diese zusammengelegte Gemeinde die an Nächtigungen fünftstärkste Gemeinde in Oberösterreich. Diese Größenordnung würde die Stellung des MondSeeLandes im touristischen Bereich gegenüber der jetzigen Situation ungemein aufwerten.
Raschere Entscheidungsfindung:
bei einer zusammengelegten Gemeinde könnte eine Entscheidung wesentlich einfacher & effizienter zugunsten der Bevölkerung stattfinden & es gäbe kein Markt-Land Denken und umgekehrt mehr.
Einigkeit beim Flächenwidmungsplanung:
Besonders bei Betriebsbau- und Mischbaugebieten aber auch bei Wohnbaugebieten könnte wesentlich mehr auf das Landschaftsbild und auf ökologische Aspekte geachtet und Rücksicht genommen werden, weil sich ein „Konkurrenzdenken“ auch im Hinblick auf Kommunalsteuereinahmen aufhören würde.
Einfacher Abwicklung bei Projekten:
Gemeinsame Projekte könnten wesentlich effizienter, einfacher und rascher abgewickelt werden und es würden bisher bestehende Unstimmigkeiten, auch hinsichtlich der Finanzierung, wegfallen.
Effizientere Verwaltung:
sprich das Gemeindeamt, würde für alle vier Gemeinden (bzw. dann für eine Gemeinde) zuständig sein und könnte ihre Aufgabe wesentlich
effizienter und besser (sparsamer, wirtschaftlicher und zweckmäßiger) abwickeln.
Es gibt sie:
Die Gründe für eine
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