Kurzabriss der Geschichte des Mondseelandes

die Grenzen (Das Klosterland – Das Mondseeland)

 

Wer besser als Prof. Dr. Mag. Walter Kunze, jahrzehntelanger Obmann des Heimatbundes Mondseeland, Ehrenbürger der Marktgemeinde Mondsee und Verfasser des Buches „Mondsee – 5000 Jahre Geschichte und Kultur“ kannte die Geschichte und Kultur des Mondseelandes.

 

 

 

  • Im Vorwort zu seinem Buch „Mondsee-5000 Jahre Geschichte und Kultur“ schrieb er u.a. „Bei der Behandlung der Geschichte und Kultur Mondsees muss immer wieder auf das gesamte Mondseeland ausgegriffen werden, bedingt durch die lange gemeinsame Vergangenheit“.
  • Gründung von Mondsee im Jahre 748 n.C. durch den Bayernherzog Odilo.
  • Die Grenzen des Klosters Mondsee werden als Grenzen im Süden Zinkenbach, Ischlfluss, Weißenbach, Leonsberg, Zinken und Königsberg, angegeben.
  • Der Name „Mondseeland“ taucht 1280 als districtus des Maense auf.
  • Die Grenzen des geschlossenen Klosterlandes deckten sich seit dem 12 Jh. im Wesentlichen mit jenen der Herrschaft Wildeneck. Sie liefen annähernd vom Kolomansberg über den Irrsberg, und in einem Bogen, etwas nach Norden ausholend über den Saurüssl , zurück gegen Südosten über den Saurüssl und außerhalb von Großenschwand gegen die Roßmooshöhe, das Gebiet von Oberaschau umfassend gegen Süden, die Seeachse querend zum Schafberg, über den Scharflingpass, Drachenwand und Schober wieder zum Kolomansberg.
  • Die Aufhebung des Klosters Mondsee wurde mit Hofkanzleidekret vom 20.10.1791 entschieden.
  • Bemühungen von Bürgern und Bauern des Mondseelandes um die Wiedererrichtung des Klosters in den Jahren 1794 und 1807 blieben erfolglos.
  • 1848 wurden die Grundherrschaften und die damit verbundenen Untertänigkeitsverhältnisse sowie die grundherrlichen Gerichtsbarkeiten aufgehoben.
  • 1848 entstanden die Gemeinden. An die Stelle des Burgfrieds trat das Gemeindegebiet. Gesetzliche Grundlage für diese Neuordnung wurde zunächst die „Provisorische Gemeindeordnung“ des Jahres 1849 und schließlich die „Gemeindeordnung“ von 1864.

 

 


Es gibt sie:
Die Gründe für eine

Gemeinde-
zusammenlegung!

 

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